Norman Fischer IT-Support

I h r   E D V - D i e n s t l e i s t e r !

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bei Beauftragung der Firma Norman Fischer IT-Support in jeglicher Form, werden die
nachstehenden Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber akzeptiert.


I. Maßgebliche Bedingungen

Die Allgemeinen Lieferungsbedingungen und Vertragsbedingungen von Norman Fischer IT-Support, Inhaber Norman Fischer, nachfolgend "Norman Fischer IT-Support" genannt, gelten für deren gesamten Geschäftsverkehr mit deren Auftraggebern. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten die Allgemeinen Lieferungsbedingungen und Vertragsbedingungen auch, wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten darüber hinaus ebenfalls, wenn der kaufmännische Auftraggeber, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen bei der Annahme der Lieferungen und Leistungen von Norman Fischer IT-Support oder in einem Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit Norman Fischer IT-Support auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, den Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wurde seitens Norman Fischer IT-Support ausdrücklich zugestimmt.

II. Vertragsschluss

Ein Liefer- bzw. Wartungsvertrag gilt durch den Auftraggeber an Norman Fischer IT-Support erst als erteilt, wenn der Auftraggeber nach Erhalt dieser Allgemeinen Lieferungsbedingungen und Vertragsbedingungen den Abschluss eines Vertrages schriftlich angetragen hat und der Auftragnehmer diesen Antrag seinerseits schriftlich annimmt. Der Auftraggeber ist 4 Wochen vom Tage der Abgabe seines Angebotes an dieses gebunden.

III. Lieferungsverträge

1. Liefergegenstände

a) Die Norman Fischer IT-Support liefert aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl Computer-Hardware als auch Computer-Software. Die von Norman Fischer IT-Support an ihre Kunden gelieferte Computer-Hardware besteht im Wesentlichen aus PCs, Netzwerksystemen und Netzwerkkomponenten für EDV-Anlagen. Bei der angebotenen Software handelt es sich im Wesentlichen um vorgefertigte Computerprogramme, die auf speziellen Wunsch des Kunden konfiguriert, bzw. auf dessen Computeranlage installiert werden.

b) Weiterhin vermittelt Norman Fischer IT-Support im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit für seine Kunden auch Internetpräsentationen, die von einem Provider kopiert werden, der die zu veröffentlichende Internetseite im Internet zur Verfügung stellt. Die Datensicherung solcher Internetpräsentationen obliegt ausschließlich dem Kunden.

2. Lieferfristen

a) Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Annahme eines Antrags auf Abschluss eines Lieferungsvertrages durch Norman Fischer IT-Support, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftragnehmer gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand die Geschäftsräume von Norman Fischer IT-Support verlassen hat.

b) Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von Norman Fischer IT-Support liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferungen des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von Norman Fischer IT-Support nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Norman Fischer IT-Support wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen. Teillieferungen sind innerhalb vereinbarter Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch der Liefergegenstände daraus nicht ergeben.

3. Konstruktions- oder Formänderungen

Konstruktions- oder Formänderungen, die auf Produktfortentwicklungen der Vorlieferanten von Norman Fischer IT-Support, auf Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind.

4. Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Lieferungsauftrag zurück, so kann Norman Fischer IT-Support unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Preises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

5. Verpackungen und Versand

Verpackungen werden Eigentum des Auftraggebers und von Norman Fischer IT-Support berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

6. Annahme und Gefahrübergang

a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Übergabe der Liefergegenstände am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Liefergegenstand unverzüglich nach Zugang zu überprüfen. Er hat die Pflicht, den Liefergegenstand in derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Abnahme verhindert.

b) Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang vorsätzlich oder grob fahrlässig in Rückstand, so ist Norman Fischer IT-Support nach Setzen einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert hat oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

c) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer, seinen eigenen Versandpersonen oder sonst zur Anlieferung der Liefergegenstände bestimmten Personen übergeben hat. Erklärt der Auftraggeber, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Verweigerung auf den Auftraggeber über.

7. Rückgaberecht

Sollte die Bestellung weder Ihre gewerbliche noch Ihre selbständige berufliche Tätigkeit betreffen, haben Sie ein Rückgaberecht. Sie sind an den geschlossenen Vertrag nicht mehr gebunden, wenn Sie die gelieferte Ware innerhalb von einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware auf unsere Kosten und Gefahr zurücksenden. Ein Grund für die Rücksendung braucht nicht angegeben zu werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware an:

Norman Fischer IT-Support
Norman Fischer
Langenrehm 14
D-22081 Hamburg

eMail: email@norman-fischer.de
Fax: +49 40 39992108

Wenn es unmöglich ist, die Ware als Paket zu versenden (z.B. weil sie besonders groß und schwer ist), reicht es aus, wenn Sie uns gegenüber innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware erklären, dass Sie die Rücknahme der Ware wünschen. Das Rücknahmeverlangen muss keine Begründung enthalten. Die Erklärung muss schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen und kann an die o.g. Postadresse gerichtet werden. Die Beweislast für den Zugang Ihrer Erklärung trifft Sie. Sollten Sie den Kaufpreis bereits gezahlt haben, wird er Ihnen Zug um Zug gegen Rückgabe der Ware zurückerstattet. 30 Tage nach Rückgabe der Ware kommen wir mit der Rückzahlung des Kaufpreises in Verzug. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung der Ware bis zur Ausübung Ihres Rückgaberechts können wir eine Vergütung verlangen, jedoch nicht für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware eingetretene Wertminderung. Haben Sie die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so haben Sie uns die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Die §§ 351 bis 353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, nach denen der Rücktritt in bestimmten Fällen ausgeschlossen ist, sind nicht anzuwenden. Das Rückgaberecht lässt Ihre gesetzlichen Rechte bei Fehlern der Ware unberührt. Diesbezüglich gelten die Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzend die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen. Das Rückgaberecht besteht nicht bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind. Das Rückgaberecht besteht ferner nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

8. Preisänderungen

a) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist Norman Fischer IT-Support berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Darüber hinaus sind Preisänderungen durch die Norman Fischer IT-Support auch dann zulässig, wenn diese auf Konstruktions- oder Formänderungen, die auf Produktfortentwicklungen der Vorlieferanten der Norman Fischer IT-Support, auf Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen.

b) Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund der vorgenannten Preissteigerungen nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen dem Abschluss des Liefervertrages und Auslieferung der Ware nicht mehr unerheblich übersteigt.

c) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.

9. Vereinbarte Nebenleistungen

a) Norman Fischer IT-Support schuldet dem Auftraggeber im Rahmen eines Lieferungsvertrages nicht die Aufstellung der von ihr gelieferten Waren, die Inbetriebnahme und die Kompatibilität der von Norman Fischer IT-Support gelieferten Programme in Verbindung mit bereits zu einem früheren Zeitpunkt von ihm oder von anderen Herstellern gelieferter Programme. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die vorbezeichneten Leistungen ausdrücklich zum Gegenstand eines Lieferungsvertrages gemacht wurden. Dasselbe gilt auch für die Anpassung von durch Norman Fischer IT-Support gelieferter Software an Computerprogramme des Auftraggebers, die nicht durch Norman Fischer IT-Support geliefert worden sind. Sind die vorstehenden Leistungen zwischen Norman Fischer IT-Support und seinem Auftraggeber vereinbart, hat der Auftraggeber vor Durchführung derselben eine Datensicherung durchzuführen. Hat der Auftraggeber zu Beginn der durch Norman Fischer IT-Support durchzuführenden Arbeiten eine Datensicherung nicht vorgenommen, wird diese nicht durch Norman Fischer IT-Support vorgenommen, es sei denn, der Vertragspartner gibt diese separat in Auftrag. Die Datensicherung wird als zusätzliche Leistung in Rechnung gestellt. Schließlich bedürfen auch weitere den Liefervertrag begleitende Leistungen, wie z. B. Benutzereinführung und Ähnliches, einer ausdrücklichen vertraglichen Abrede.

b) Wünscht der Auftraggeber die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomänen wird der Auftragnehmer im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen zur Vergabe der Internetdomänen lediglich als Vertreter des Auftraggebers tätig. Verträge mit Unternehmen zur Vergabe von Internetdomänen kommen daher ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und diesem über Norman Fischer IT-Support als Vertreter des Auftraggebers zustande.

Aus diesem Grunde übernimmt Norman Fischer IT-Support auch keine Gewähr für bestimmte Inhalte und Funktionen der von dem Internetanbieter (Provider) entworfenen Internetseiten.

c) Übernimmt es Norman Fischer IT-Support für ihren Auftraggeber, ihm eine Internetdomäne zu verschaffen oder diese zu pflegen, müssen die von dem Auftraggeber an sie übergebenen Bilder und Inhalte zur Herstellung einer Internetseite frei von Rechten Dritter, insbesondere von Urherberrechten, sein.

d) Für Internetdomänen-Verträge gelten ausschließlich unsere gesonderten Geschäftsbedingungen, die dem Kunden vor Vertragsabschluß gesondert zugehen.

IV. Hardware-Wartungsverträge

1. Gegenstand des Wartungsvertrages

a) Gegenstand eines Hardware-Wartungsvertrages mit Norman Fischer IT-Support ist die Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Computer-Hardware des Auftraggebers. Diese Leistungen teilen sich auf in Pflegearbeiten an den Anlageteilen und der installierten Betriebssysteme sowie die Beseitigung von aktuellen Störungsfällen auf Anforderung des Auftraggebers. Vom Auftraggeber betriebene Hardware-Systeme, die miteinander verbunden sind und miteinander kommunizieren, können nur in ihrer Gesamtheit Gegenstand eines Wartungsvertrages mit Norman Fischer IT-Support sein. Programme, Applikationen sowie Updates sind nicht Gegenstand eines mit der Norman Fischer IT-Support bestehenden Wartungsvertrages.

b) Norman Fischer IT-Support erbringt aufgrund eines Wartungsvertrages zwischen ihm und seinem Auftraggeber folgende Wartungsleistungen:

- Die Überprüfung wesentlicher Gerätefunktionen bzw. der Gesamtfunktionen mehrerer Geräte und der gegebenenfalls dazugehöriger Betriebssysteme,

- das Reinigen von Anlagenteilen, sofern diese ihrer Bestimmung entsprechend, einer natürlichen Verschmutzung unterliegen, sowie

- die Defragmentierung und Tests aller zum System gehörenden Plattenspeicher, um Datenverlust vorzubeugen, soweit die Plattenkapazitäten vom jeweiligen Betriebssystem zur Defragmentierung vorgesehen sind.

c) Bei den von Norman Fischer IT-Support im Rahmen eines Wartungsvertrages zu erbringenden Instandsetzungsarbeiten handelt es sich im wesentlichen um die Wiederherstellung des Sollzustandes der Hardware incl. des jeweiligen Betriebssystems mit Ausnahme von defektbedingten Datenverlusten oder Datenverlusten, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber vor Durchführung der Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten eine Datensicherung nicht vorgenommen hat. Für den Fall, dass der Auftraggeber vor Durchführung der Wartungsarbeiten durch Norman Fischer IT-Support keine Datensicherung gemacht hat, wird diese durch Norman Fischer IT-Support durchgeführt. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

d) Die Wartungsintervalle für Anlagen bzw. Anlagenteile aufgrund eines Wartungsvertrages legt Norman Fischer IT-Support nach pflichtgemäßen Ermessen fest, soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Auflagen nicht entgegenstehen.

e) Zu Beginn eines Wartungsvertrages mit Norman Fischer IT-Support, wird eine Inspektion durchgeführt, die gesondert zu vergüten ist.

f) Wartungs- bzw. Instandsetzungsleistungen erfolgen während der üblichen Geschäftszeiten von Norman Fischer IT-Support Montags bis zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr und freitags zwischen 8.00 Uhr und 14.00 Uhr. Bei notwendigen und vom Auftraggeber angeforderten Instandsetzungsmaßnahmen gewährleistet Norman Fischer IT-Support im Regelfall eine Reparaturzeit von 24 Stunden während seiner üblichen Arbeitszeiten.

g) Norman Fischer IT-Support behält sich vor, angefangene Wartungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten auch außerhalb der eigenen Arbeitszeit oder der des Auftraggebers zu Ende zu führen.

h) Die Arbeitszeit von Norman Fischer IT-Support beginnt mit dem Betreten des Betriebsgeländes des Auftraggebers und endet mit der Gegenzeichnung der erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter auf dem Servicebericht von Norman Fischer IT-Support. Für den Fall, dass sich der Kunde weigert, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen von Norman Fischer IT-Support gegenzuzeichnen oder eine zeichnungsberechtigte Person nicht auffindbar ist, gilt der Servicebericht als geprüft und angenommen und wird mit dem Vermerk des Mitarbeiters von Norman Fischer IT-Support versehen. Gleiches gilt, wenn die Unterschrift auf dem Servicebericht nicht innerhalb eines zeitlich angemessenen Rahmen von dem Auftraggeber bzw. dessen Stellvertreter zu erlangen ist.

i) Kann ein System im Falle eines Defektes nicht innerhalb von 24 Stunden instand gesetzt werden, stellt Norman Fischer IT-Support dem Auftraggeber auf dessen ausdrücklichen Wunsch gegen eine besondere Vergütung ein Ersatzgerät zur Verfügung, das gegebenenfalls komplett aus Tastatur, PC, Drucker und Monitor oder aber einzelnen Ausstattungselementen bestehen kann.

2. Pflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mitarbeitern von Norman Fischer IT-Support bei deren Eintreffen die zu wartende oder instand zu setzende Anlage unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die nicht unverzüglich nach Eintreffen der Mitarbeiter von Norman Fischer IT-Support durchgeführt werden können und es aus diesem Grunde der Vereinbarung eines neues Termins bedarf, werden gesondert berechnet.

b) Dasselbe gilt für Arbeiten, die dadurch erforderlich werden, dass der Auftraggeber seiner Pflicht, bereits angefallene Arbeiten, durch die Norman Fischer IT-Support auch außerhalb seiner Geschäftszeiten und der Geschäftszeiten des Auftraggebers noch zu Ende führen zu lassen, nicht gerecht wird.

c) Der Auftraggeber hat gegebenenfalls für eine ausreichende Belüftung der entsprechenden Anlagen bzw. Anlagenteile in Abstimmung mit Norman Fischer IT-Support zu sorgen.

d) Norman Fischer IT-Support ist zur Durchführung der Wartungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten evtl. erforderliches Hilfsgerät, z.B. Leitern, Lampen, etc., sowie eine Fernsprechmöglichkeit in Anlagennähe kostenlos zur Verfügung zu stellen.

e) Im Bedarfsfall hat der Auftraggeber eine verschlossene Aufbewahrungsmöglichkeit für Ersatzteile in Anlagennähe zur Verfügung zu stellen.

f) Änderungen der Betriebsbedingungen sowie des Aufstellungsortes einer EDV-Anlage, die Gegenstand eines Wartungsvertrages ist, sind schriftlich mitzuteilen.

3. Wartungstermine

Wartungs- und Pflegetermine werden von Norman Fischer IT-Support schriftlich angekündigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Terminsvereinbarung schriftlich zu bestätigen oder gegebenenfalls zwei Ausweichtermine vorzuschlagen. Falls keine Bestätigung erfolgt, gilt der von der Norman Fischer IT-Support vorgeschlagene Termin als vereinbart.

4. Vertragsdauer

Der Wartungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist beiderseits durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens jedoch 12 Monate nach Bestehen des Vertragsverhältnisses, kündbar.

V. Internet Dienstleistungen

1. Gegenstand des Vertrages

Norman Fischer IT-Support, nachfolgend auch "Provider" genannt, betreibt Rechner, die ständig an das Internet angebunden sind (Webserver). Auf diesen Webservern stellt er dem Kunden Speicherplatz für eigene Zwecke zur Verfügung. Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz Internet abgerufen werden. Der Kunde ist daran interessiert, das World Wide Web für die Präsentation seines Unternehmens zu nutzen.

2. Leistungen des Providers

a) Der Provider erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des im Internet zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes. Die im Leistungsangebot beispielhaft aufgeführten Sonderleistungen erbringt der Provider nach näherer Absprache. Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Zusätzlich stellt der Provider eigene Aufwendungen in Rechnung.

b) Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Der Provider behält sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen zu widersprechen, wenn seine eigenen Interessen hiervon berührt werden. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde.

c) Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die auf dem Webserver abgelegten Informationen des Kunden rund um die Uhr kostenfrei abrufen. Der Provider sagt eine Erreichbarkeit der physikalischen Anbindung des Webservers von 99% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

d) Der Provider stellt dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser seinen Server selbst über die Telefonleitung verwalten kann. Dieser Zugang ist mit einem Passwort geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

Der Kunde ist für den Inhalt seiner Seiten allein verantwortlich. Er stellt den Provider im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen, frei.

e) Der Provider ist berechtigt, den Speicherplatz des Kunden ohne entsprechende Vorankündigung für Zugriffe aus dem Internet zu sperren, wenn der Kunde in einem Abrechnungszeitraum mehr als 1 GB als gebucht an Datentransfer verbraucht hat und im Vorfeld keinen höheren Verbrauch mit dem Provider vereinbart hat.

3. Leistungen des Kunden

a) Der Kunde wird für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten. Diese Sicherheitskopien dürfen nicht auf dem Webserver gespeichert werden.

b) Für die in § 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot ausgewiesenen Preise im Voraus. Alle Entgelte verstehen sich inklusive der jeweils geltenden deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

c) Der Provider stellt seine Leistungen jährlich im Voraus in Rechnung. Die in der Rechnung aufgeführten Beträge sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail. Sollte der Kunde eine Rechnung per Briefpost benötigen, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 7,50 je Rechnung fällig.

d) Für den Fall, dass das vom Kunden seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Kaufmann ist - vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10% jährlich. Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10% jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist.

4. Dauer des Vertrages, Kündigung

a) Der Vertrag beginnt mit Bestellung der Dienstleistung und wird je nach Leistungsbeschreibung mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Alle Verträge verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Vertragskündigung muss schriftlich per eingeschriebenem Brief erfolgen. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht.

b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch den Provider gilt insbesondere

- ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung

urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,

- Veröffentlichung von nationalsozialistischen, rassistischen, radikalen, oder in anderer Form illegalen Inhalten durch den Kunden,

- ein Zahlungsverzug

- die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch den Provider,

- eine grundlegende Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für den Provider dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.

c) Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, steht es dem Provider frei, den Speicherplatz des Kunden ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Für die Bearbeitung des Zahlungsverzuges und ggfs. die Entsperrung eines Servers berechnet der Provider eine Aufwandspauschale in Höhe von € 29,-. Sollte der Zahlungsverzug länger als eine Woche andauern, kann der Provider den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen und alle auf dem Server des Kunden gespeicherten Daten vernichten.

5. Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen

Der Provider erbringt seine Leistungen im übrigen nach Maßgabe seines Leistungsangebots und seiner Allgemeinen Leistungsbedingungen. Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrags und liegen dem Kunden bei Vertragsschluß vor. Diese können auch über die Internetseite des Providers eingesehen werden (http://www.michael-bohr.de/webhosting.htm).

ALLGEMEINE LEISTUNGSBEDINGUNGEN

1. Leistungen des Providers

a) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.

b) Soweit einzelne Leistungen des Providers nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen per E-Mail. Darin soll die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden.

2. Rechte Dritter

a) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.

b) Der Provider ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird der Provider unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.

3. Internetdomains

a) Soweit Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird er gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.

b) Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.

c) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich unterrichten. Umgekehrt wird auch der Provider den Kunden informieren, wenn er aufgefordert werden sollte, die Domain des Kunden abzugeben. Der Provider ist in beiden Fällen berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozeß- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens € 4.000,-) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.

4. Datenschutz

a) Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.

b) Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

c) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

5. Haftungsbeschränkung

Der Provider haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf den Preis für ein Jahr gem. IV. 3.a) beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und gelten insbesondere nicht bei dem Provider zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

6. Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

7. Urheberrechte

Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung der erstellten Seiten im Internet für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

a) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

b) Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind die für den Sitz des Providers örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.

c) Der Provider kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz oder in Reinbek erheben.

9. Sonstiges

a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

b) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

c) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Provider nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

d) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz

a) Beanstandungen bitte an Norman Fischer IT-Support, Langenrehm 14, D-22081 Hamburg. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung und dem Zusenden der Zugangsdaten durch Norman Fischer IT-Support zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.

b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die Norman Fischer IT-Support, Langenrehm 14, D-22081 Hamburg widerrufen. Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn Norman Fischer IT-Support nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind.

VI. Zusätzliche Leistungen

1) Gegen besondere Vergütung erbringt Norman Fischer IT-Support folgende Lieferungen und Leistungen:

- ergänzende Lieferungen und Installationen von Hardware- und Software. Hierzu gehören insbesondere lizenzpflichtige Programmupdates sowie die damit verbundenen Anpassungen der Anwenderprogramme,

- das Verlegen von Anlageteilen und Kabel durch Subunternehmer,

- Schulungen und Einweisungen von Bedienungspersonal,

- die Beseitigung von Störungen und Schäden, die nicht von den Wartungs- und Instandsetzungsleistungen eines Wartungsvertrages mit Norman Fischer IT-Support umfasst sind. Namentlich handelt es sich dabei um Schäden oder Störungen, die auf höhere Gewalt, Einwirkung Dritter, Einwirkungen fremder Systeme, Bedienungsfehler, Nichtbeachtung der Norman Fischer IT-Support Anwenderanweisungen, Verschmutzungen oder bei EDV-Geräten auf unübliche Umgebungsbedingungen zurückzuführen sind.

- die Vornahme von Änderungen an Hardware- und Betriebssystemkonfigurationen, die von Norman Fischer IT-Support zur Sicherung oder Verbesserung der Funktionen als notwendig erachtet werden.

- die Beseitigung von möglicherweise auftretenden Fehlern des Betriebssystems. Handelt es sich dabei zum Beispiel um ein Betriebssystem der Fa. Microsoft, kann die Fehlerbeseitigung gegebenenfalls durch Installation eines verfügbaren Service-Releases oder Patch-Updates des Betriebssystems erfolgen.

2) der Nachweis für alle gesondert erbrachten Leistungen erfolgt auf Vordrucken der Norman Fischer IT-Support und durch Gegenzeichnung des Auftraggebers oder einen verantwortlichen Mitarbeiter. Der Zeitaufwand der Norman Fischer IT-Support zur Erlangung der Gegenzeichnung des Auftraggebers gilt als vergütungspflichtige Arbeitszeit.

3) Die Bedingungen IV 1 f), g) und h) gelten für zusätzliche Leistungen entsprechend.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung für Warenlieferungen und Nebenleistungen zu Lieferungsverträgen ist bei Übergabe der Liefergegenstände zur Zahlung fällig.

2. Das Entgelt für Leistungen nach einem Wartungsvertrag wird mit Abschluss desselben fällig und ist für 1 Jahr zu entrichten. Werden Zahlungen halbjährlich bzw. vierteljährlich vereinbart, wird ein Aufschlag von 3 % bei halbjährlicher bzw. 5 % bei vierteljährlicher Zahlung auf das Wartungsentgelt berechnet.

3. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Scheck- und Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit Norman Fischer IT-Support. Bei Hereinnahme von Schecks und Wechseln sind die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen in bar zu zahlen.

4. Verzugszinsen werden mit 5 % per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Norman Fischer IT-Support mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.

5. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von Norman Fischer IT-Support nicht anerkannte oder rechtskräftig festgestellter Forderung nicht statthaft, ebenso wie die Aufrechnung mit solchen.

VIII. Gewährleistung

1. Norman Fischer IT-Support übernimmt in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an Liefergegenständen und Leistungen:

a) Während eines Zeitraumes von 24 Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes: Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Kann Norman Fischer IT-Support einen ihrer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler durch drei Nachbesserungsversuche nicht beseitigen oder sind für den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Wird der Mangel später als sechs Monate nach Kauf gerügt, obliegt es dem Kunden, den Nachweis zu führen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang auf den Kunden bestanden hat.

b) Ein natürlicher Verschleiß der Anlage und Verschleiß von Verbrauchsmaterialien ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.

2. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Norman Fischer IT-Support nur in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

IX. Eigentumsvorbehalt

a) Die Norman Fischer IT-Support behält sich das Eigentum an Liefergegenständen und an Gegenständen die an den Auftraggeber aufgrund eines Wartungsvertrages übergeben worden sind bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

b) Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Norman Fischer IT-Support zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

c) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch Norman Fischer IT-Support gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch sie schriftlich geklärt wird.

X. Haftung aus Delikt

Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von Norman Fischer IT-Support.

XI. Datenschutz

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Norman Fischer IT-Support im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen mit diesen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes erhebt und verarbeitet, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist.

XII. Übertragung von Rechten und Pflichten

Die Rechte und Pflichten von Norman Fischer IT-Support aus einem Lieferungs- oder Wartungsvertrag können auf einen Dritten übertragen werden. In diesem Falle gewährleistet Norman Fischer IT-Support die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten. Die Mitteilung an den Auftraggeber erfolgt mittels einfachen Briefs. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht sowohl für einen Lieferungs- oder Wartungsvertrag.

XIII. Haftungsbeschränkung

Norman Fischer IT-Support unterhält eine Haftpflichtversicherung zu den üblichen Bedingungen eines Haftpflichtversicherungsvertrages. In diesem Rahmen haftet Norman Fischer IT-Support gegenüber dem Auftraggeber. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Soweit der Pflichtversicherer der Norman Fischer IT-Support durch einen in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalt, einen Serienschaden, eine Jahresmaximierung, einen Risikoausschluss etc., von der Leistung frei ist, haftet Norman Fischer IT-Support in diesem Rahmen mit eigenen Ersatzleistungen.

XIV. Salvatorische Klausel

Eine etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

XV. Gerichtsstandsvereinbarung

Bei einem sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz von Norman Fischer IT-Support zuständig ist. Die Norman Fischer IT-Support ist auch dazu berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

XVI. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

II. Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel

1. Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

III. Haustürgeschäfte mit Widerrufsklausel

1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Wir behalten uns vor, die Ware erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu liefern.

3. Der Verbraucher ist, sofern er bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

4. Der Verbraucher hat Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

IV. Haustürgeschäfte mit Rückgabeklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.