Unsere Allgemeinen
GeschäftsbedingungenBei
Beauftragung der Firma Norman Fischer
IT-Support in jeglicher Form, werden die
nachstehenden Geschäftsbedingungen vom
Auftraggeber akzeptiert.
I. Maßgebliche Bedingungen
Die Allgemeinen
Lieferungsbedingungen und
Vertragsbedingungen von Norman
Fischer IT-Support, Inhaber Norman
Fischer, nachfolgend "Norman Fischer
IT-Support" genannt, gelten für
deren gesamten Geschäftsverkehr mit
deren Auftraggebern. Ist der
Auftraggeber Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen
Rechtes oder ein
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, gelten die
Allgemeinen Lieferungsbedingungen
und Vertragsbedingungen auch, wenn
sie bei späteren Verträgen nicht
erwähnt werden. Sie gelten darüber
hinaus ebenfalls, wenn der
kaufmännische Auftraggeber, eine
juristische Person des öffentlichen
Rechtes oder ein
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen bei der Annahme der
Lieferungen und Leistungen von
Norman Fischer IT-Support oder in
einem Angebot auf Abschluss eines
Vertrages mit Norman Fischer
IT-Support auf eigene
Geschäftsbedingungen verweist, es
sei denn, den Geschäftsbedingungen
des Auftragnehmers wurde seitens
Norman Fischer IT-Support
ausdrücklich zugestimmt.
II. Vertragsschluss
Ein Liefer- bzw. Wartungsvertrag
gilt durch den Auftraggeber an
Norman Fischer IT-Support erst als
erteilt, wenn der Auftraggeber nach
Erhalt dieser Allgemeinen
Lieferungsbedingungen und
Vertragsbedingungen den Abschluss
eines Vertrages schriftlich
angetragen hat und der Auftragnehmer
diesen Antrag seinerseits
schriftlich annimmt. Der
Auftraggeber ist 4 Wochen vom Tage
der Abgabe seines Angebotes an
dieses gebunden.
III. Lieferungsverträge
1. Liefergegenstände
a) Die Norman Fischer IT-Support
liefert aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowohl
Computer-Hardware als auch
Computer-Software. Die von Norman
Fischer IT-Support an ihre Kunden
gelieferte Computer-Hardware besteht
im Wesentlichen aus PCs,
Netzwerksystemen und
Netzwerkkomponenten für EDV-Anlagen.
Bei der angebotenen Software handelt
es sich im Wesentlichen um
vorgefertigte Computerprogramme, die
auf speziellen Wunsch des Kunden
konfiguriert, bzw. auf dessen
Computeranlage installiert werden.
b) Weiterhin vermittelt Norman
Fischer IT-Support im Rahmen seiner
geschäftlichen Tätigkeit für seine
Kunden auch Internetpräsentationen,
die von einem Provider kopiert
werden, der die zu veröffentlichende
Internetseite im Internet zur
Verfügung stellt. Die Datensicherung
solcher Internetpräsentationen
obliegt ausschließlich dem Kunden.
2. Lieferfristen
a) Vereinbarte Lieferfristen
beginnen mit der Absendung der
Annahme eines Antrags auf Abschluss
eines Lieferungsvertrages durch
Norman Fischer IT-Support, jedoch
nicht vor der Beibringung der vom
Auftragnehmer gegebenenfalls zu
beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben sowie vor
Eingang der vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist
oder der Liefergegenstand die
Geschäftsräume von Norman Fischer
IT-Support verlassen hat.
b) Die Lieferfrist verlängert sich
bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik
und Aussperrung sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die
außerhalb des Willens von Norman
Fischer IT-Support liegen, z.B.
Betriebsstörungen, Verzögerungen in
der Anlieferung wesentlicher
Materialien, soweit solche
Hindernisse nachweislich auf die
Lieferungen des Liefergegenstandes
von erheblichem Einfluss sind. Dies
gilt auch, wenn die Umstände bei
Unterlieferanten eintreten. Die
Lieferfrist verlängert sich
entsprechend der Dauer derartiger
Maßnahmen und Hindernisse. Die
vorbezeichneten Umstände sind auch
dann von Norman Fischer IT-Support
nicht zu vertreten, wenn sie während
eines bereits vorliegenden Verzuges
entstehen. Norman Fischer IT-Support
wird Beginn und Ende derartiger
Hindernisse in wichtigen Fällen dem
Auftraggeber baldmöglichst
mitteilen. Teillieferungen sind
innerhalb vereinbarter Lieferfristen
zulässig, soweit sich Nachteile für
den Gebrauch der Liefergegenstände
daraus nicht ergeben.
3. Konstruktions- oder
Formänderungen
Konstruktions- oder Formänderungen,
die auf Produktfortentwicklungen der
Vorlieferanten von Norman Fischer
IT-Support, auf Verbesserung der
Technik bzw. auf Forderungen des
Gesetzgebers beruhen, bleiben
während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern der Liefergegenstand nicht
erheblich geändert wird und die
Änderungen für den Auftraggeber
zumutbar sind.
4. Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von
einem erteilten Lieferungsauftrag
zurück, so kann Norman Fischer
IT-Support unbeschadet der
Möglichkeit, einen höheren
tatsächlichen Schaden geltend zu
machen, 10 % des Preises für die
durch die Bearbeitung des Auftrags
entstandenen Kosten und für
entgangenen Gewinn fordern. Dem
Auftraggeber bleibt der Nachweis
eines geringeren Schadens
vorbehalten.
5. Verpackungen und Versand
Verpackungen werden Eigentum des
Auftraggebers und von Norman Fischer
IT-Support berechnet. Porto- und
Verpackungsspesen werden gesondert
in Rechnung gestellt. Die Wahl der
Versandart erfolgt nach bestem
Ermessen.
6. Annahme und Gefahrübergang
a) Der Auftraggeber ist
verpflichtet, den Liefergegenstand
anzunehmen. Mangels abweichender
Vereinbarung erfolgt die Übergabe
der Liefergegenstände am Wohnsitz
bzw. Geschäftssitz des
Auftraggebers. Der Auftraggeber ist
berechtigt, den Liefergegenstand
unverzüglich nach Zugang zu
überprüfen. Er hat die Pflicht, den
Liefergegenstand in derselben Frist
anzunehmen, es sei denn, er ist
unverschuldet vorübergehend zur
Abnahme verhindert.
b) Bleibt der Besteller mit der
Annahme des Kaufgegenstandes länger
als 14 Tage ab Zugang vorsätzlich
oder grob fahrlässig in Rückstand,
so ist Norman Fischer IT-Support
nach Setzen einer Nachfrist von
weiteren 14 Tagen berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Der Setzung einer
Nachfrist bedarf es nicht, wenn der
Auftraggeber die Annahme ernsthaft
oder endgültig verweigert hat oder
offenkundig auch innerhalb dieser
Zeit zur Zahlung des Kaufpreises
nicht im Stande ist.
c) Die Gefahr geht auf den
Auftraggeber über, sobald der
Auftragnehmer die Sache dem
Spediteur, dem Frachtführer, seinen
eigenen Versandpersonen oder sonst
zur Anlieferung der
Liefergegenstände bestimmten
Personen übergeben hat. Erklärt der
Auftraggeber, er werde den
Liefergegenstand nicht annehmen, so
geht die Gefahr eines zufälligen
Unterganges oder einer zufälligen
Verschlechterung des
Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der
Verweigerung auf den Auftraggeber
über.
7. Rückgaberecht
Sollte die Bestellung weder Ihre
gewerbliche noch Ihre selbständige
berufliche Tätigkeit betreffen,
haben Sie ein Rückgaberecht. Sie
sind an den geschlossenen Vertrag
nicht mehr gebunden, wenn Sie die
gelieferte Ware innerhalb von einer
Frist von 2 Wochen nach Erhalt der
Ware auf unsere Kosten und Gefahr
zurücksenden. Ein Grund für die
Rücksendung braucht nicht angegeben
zu werden. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung
der Ware an:
Norman Fischer IT-Support
Norman Fischer
Langenrehm 14
D-22081 Hamburg
eMail: email@norman-fischer.de
Fax: +49 40 39992108
Wenn es unmöglich ist, die Ware als
Paket zu versenden (z.B. weil sie
besonders groß und schwer ist),
reicht es aus, wenn Sie uns
gegenüber innerhalb einer Frist von
2 Wochen nach Erhalt der Ware
erklären, dass Sie die Rücknahme der
Ware wünschen. Das
Rücknahmeverlangen muss keine
Begründung enthalten. Die Erklärung
muss schriftlich auf einem
dauerhaften Datenträger (z.B. per
Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen und
kann an die o.g. Postadresse
gerichtet werden. Die Beweislast für
den Zugang Ihrer Erklärung trifft
Sie. Sollten Sie den Kaufpreis
bereits gezahlt haben, wird er Ihnen
Zug um Zug gegen Rückgabe der Ware
zurückerstattet. 30 Tage nach
Rückgabe der Ware kommen wir mit der
Rückzahlung des Kaufpreises in
Verzug. Für die Überlassung des
Gebrauchs oder die Benutzung der
Ware bis zur Ausübung Ihres
Rückgaberechts können wir eine
Vergütung verlangen, jedoch nicht
für die durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware
eingetretene Wertminderung. Haben
Sie die Verschlechterung, den
Untergang oder die anderweitige
Unmöglichkeit zu vertreten, so haben
Sie uns die Wertminderung oder den
Wert zu ersetzen. Die §§ 351 bis 353
des Bürgerlichen Gesetzbuchs, nach
denen der Rücktritt in bestimmten
Fällen ausgeschlossen ist, sind
nicht anzuwenden. Das Rückgaberecht
lässt Ihre gesetzlichen Rechte bei
Fehlern der Ware unberührt.
Diesbezüglich gelten die Regelungen
in unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und ergänzend
die gesetzlichen
Gewährleistungsbedingungen. Das
Rückgaberecht besteht nicht bei der
Lieferung von Software, sofern die
gelieferten Datenträger von Ihnen
entsiegelt worden sind. Das
Rückgaberecht besteht ferner nicht
bei Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Kunden
zugeschnitten sind.
8. Preisänderungen
a) Preisänderungen sind zulässig,
wenn zwischen Vertragsabschluss und
dem vereinbarten Liefertermin mehr
als vier Monate liegen, es sei denn,
es wurde eine abweichende
Vereinbarung getroffen. Erhöhen sich
danach bis zur Fertigstellung der
Lieferung die Löhne, die
Materialkosten oder die marktmäßigen
Einstandspreise, so ist Norman
Fischer IT-Support berechtigt, den
Preis angemessen entsprechend den
Kostensteigerungen zu erhöhen.
Darüber hinaus sind Preisänderungen
durch die Norman Fischer IT-Support
auch dann zulässig, wenn diese auf
Konstruktions- oder Formänderungen,
die auf Produktfortentwicklungen der
Vorlieferanten der Norman Fischer
IT-Support, auf Verbesserung der
Technik bzw. auf Forderungen des
Gesetzgebers beruhen.
b) Der Auftraggeber ist zum
Rücktritt vom Vertrag aufgrund der
vorgenannten Preissteigerungen nur
berechtigt, wenn die Preiserhöhung
den Anstieg der allgemeinen
Lebenshaltungskosten zwischen dem
Abschluss des Liefervertrages und
Auslieferung der Ware nicht mehr
unerheblich übersteigt.
c) Ist der Auftraggeber Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, sind Preisänderungen
gemäß der vorgenannten Regelung
zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluss und vereinbarten
Liefertermin mehr als sechs Wochen
liegen, es sei denn, es wurde eine
abweichende Vereinbarung getroffen.
9. Vereinbarte Nebenleistungen
a) Norman Fischer IT-Support
schuldet dem Auftraggeber im Rahmen
eines Lieferungsvertrages nicht die
Aufstellung der von ihr gelieferten
Waren, die Inbetriebnahme und die
Kompatibilität der von Norman
Fischer IT-Support gelieferten
Programme in Verbindung mit bereits
zu einem früheren Zeitpunkt von ihm
oder von anderen Herstellern
gelieferter Programme. Etwas anderes
gilt nur dann, wenn die
vorbezeichneten Leistungen
ausdrücklich zum Gegenstand eines
Lieferungsvertrages gemacht wurden.
Dasselbe gilt auch für die Anpassung
von durch Norman Fischer IT-Support
gelieferter Software an
Computerprogramme des Auftraggebers,
die nicht durch Norman Fischer
IT-Support geliefert worden sind.
Sind die vorstehenden Leistungen
zwischen Norman Fischer IT-Support
und seinem Auftraggeber vereinbart,
hat der Auftraggeber vor
Durchführung derselben eine
Datensicherung durchzuführen. Hat
der Auftraggeber zu Beginn der durch
Norman Fischer IT-Support
durchzuführenden Arbeiten eine
Datensicherung nicht vorgenommen,
wird diese nicht durch Norman Fischer IT-Support vorgenommen,
es sei denn, der Vertragspartner
gibt diese separat in Auftrag.
Die Datensicherung wird als zusätzliche Leistung in
Rechnung gestellt. Schließlich
bedürfen auch weitere den
Liefervertrag begleitende
Leistungen, wie z. B.
Benutzereinführung und Ähnliches,
einer ausdrücklichen vertraglichen
Abrede.
b) Wünscht der Auftraggeber die
Verschaffung und/oder Pflege von
Internetdomänen wird der
Auftragnehmer im Verhältnis zwischen
dem Auftraggeber und dem Unternehmen
zur Vergabe der Internetdomänen
lediglich als Vertreter des
Auftraggebers tätig. Verträge mit
Unternehmen zur Vergabe von
Internetdomänen kommen daher
ausschließlich zwischen dem
Auftraggeber und diesem über Norman
Fischer IT-Support als Vertreter des
Auftraggebers zustande.
Aus diesem Grunde übernimmt Norman
Fischer IT-Support auch keine Gewähr
für bestimmte Inhalte und Funktionen
der von dem Internetanbieter
(Provider) entworfenen
Internetseiten.
c) Übernimmt es Norman Fischer
IT-Support für ihren Auftraggeber,
ihm eine Internetdomäne zu
verschaffen oder diese zu pflegen,
müssen die von dem Auftraggeber an
sie übergebenen Bilder und Inhalte
zur Herstellung einer Internetseite
frei von Rechten Dritter,
insbesondere von Urherberrechten,
sein.
d) Für Internetdomänen-Verträge
gelten ausschließlich unsere
gesonderten Geschäftsbedingungen,
die dem Kunden vor Vertragsabschluß
gesondert zugehen.
IV. Hardware-Wartungsverträge
1. Gegenstand des Wartungsvertrages
a) Gegenstand eines
Hardware-Wartungsvertrages mit
Norman Fischer IT-Support ist die
Durchführung von Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten an
Computer-Hardware des Auftraggebers.
Diese Leistungen teilen sich auf in
Pflegearbeiten an den Anlageteilen
und der installierten
Betriebssysteme sowie die
Beseitigung von aktuellen
Störungsfällen auf Anforderung des
Auftraggebers. Vom Auftraggeber
betriebene Hardware-Systeme, die
miteinander verbunden sind und
miteinander kommunizieren, können
nur in ihrer Gesamtheit Gegenstand
eines Wartungsvertrages mit Norman
Fischer IT-Support sein. Programme,
Applikationen sowie Updates sind
nicht Gegenstand eines mit der
Norman Fischer IT-Support
bestehenden Wartungsvertrages.
b) Norman Fischer IT-Support
erbringt aufgrund eines
Wartungsvertrages zwischen ihm und
seinem Auftraggeber folgende
Wartungsleistungen:
- Die Überprüfung wesentlicher
Gerätefunktionen bzw. der
Gesamtfunktionen mehrerer Geräte und
der gegebenenfalls dazugehöriger
Betriebssysteme,
- das Reinigen von Anlagenteilen,
sofern diese ihrer Bestimmung
entsprechend, einer natürlichen
Verschmutzung unterliegen, sowie
- die Defragmentierung und Tests
aller zum System gehörenden
Plattenspeicher, um Datenverlust
vorzubeugen, soweit die
Plattenkapazitäten vom jeweiligen
Betriebssystem zur Defragmentierung
vorgesehen sind.
c) Bei den von Norman Fischer
IT-Support im Rahmen eines
Wartungsvertrages zu erbringenden
Instandsetzungsarbeiten handelt es
sich im wesentlichen um die
Wiederherstellung des Sollzustandes
der Hardware incl. des jeweiligen
Betriebssystems mit Ausnahme von
defektbedingten Datenverlusten oder
Datenverlusten, die darauf beruhen,
dass der Auftraggeber vor
Durchführung der Wartungs- oder
Instandsetzungsarbeiten eine
Datensicherung nicht vorgenommen
hat. Für den Fall, dass der
Auftraggeber vor Durchführung der
Wartungsarbeiten durch Norman
Fischer IT-Support keine
Datensicherung gemacht hat, wird
diese durch Norman Fischer
IT-Support durchgeführt. Die dadurch
entstehenden Kosten werden dem
Auftraggeber gesondert in Rechnung
gestellt.
d) Die Wartungsintervalle für
Anlagen bzw. Anlagenteile aufgrund
eines Wartungsvertrages legt Norman
Fischer IT-Support nach
pflichtgemäßen Ermessen fest, soweit
vertraglich nichts anderes geregelt
ist oder gesetzliche Vorschriften
bzw. behördliche Auflagen nicht
entgegenstehen.
e) Zu Beginn eines Wartungsvertrages
mit Norman Fischer IT-Support, wird
eine Inspektion durchgeführt, die
gesondert zu vergüten ist.
f) Wartungs- bzw.
Instandsetzungsleistungen erfolgen
während der üblichen Geschäftszeiten
von Norman Fischer IT-Support
Montags bis zwischen 8.00 Uhr und
17.00 Uhr und freitags zwischen 8.00
Uhr und 14.00 Uhr. Bei notwendigen
und vom Auftraggeber angeforderten
Instandsetzungsmaßnahmen
gewährleistet Norman Fischer
IT-Support im Regelfall eine
Reparaturzeit von 24 Stunden während
seiner üblichen Arbeitszeiten.
g) Norman Fischer IT-Support behält
sich vor, angefangene Wartungs- bzw.
Instandsetzungsarbeiten auch
außerhalb der eigenen Arbeitszeit
oder der des Auftraggebers zu Ende
zu führen.
h) Die Arbeitszeit von Norman
Fischer IT-Support beginnt mit dem
Betreten des Betriebsgeländes des
Auftraggebers und endet mit der
Gegenzeichnung der erbrachten
Leistungen durch den Auftraggeber
oder dessen Vertreter auf dem
Servicebericht von Norman Fischer
IT-Support. Für den Fall, dass sich
der Kunde weigert, die vertragsgemäß
erbrachten Leistungen von Norman
Fischer IT-Support gegenzuzeichnen
oder eine zeichnungsberechtigte
Person nicht auffindbar ist, gilt
der Servicebericht als geprüft und
angenommen und wird mit dem Vermerk
des Mitarbeiters von Norman Fischer
IT-Support versehen. Gleiches gilt,
wenn die Unterschrift auf dem
Servicebericht nicht innerhalb eines
zeitlich angemessenen Rahmen von dem
Auftraggeber bzw. dessen
Stellvertreter zu erlangen ist.
i) Kann ein System im Falle eines
Defektes nicht innerhalb von 24
Stunden instand gesetzt werden,
stellt Norman Fischer IT-Support dem
Auftraggeber auf dessen
ausdrücklichen Wunsch gegen eine
besondere Vergütung ein Ersatzgerät
zur Verfügung, das gegebenenfalls
komplett aus Tastatur, PC, Drucker
und Monitor oder aber einzelnen
Ausstattungselementen bestehen kann.
2. Pflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber ist
verpflichtet, den Mitarbeitern von
Norman Fischer IT-Support bei deren
Eintreffen die zu wartende oder
instand zu setzende Anlage
unverzüglich zur Verfügung zu
stellen. Wartungs- oder
Instandsetzungsarbeiten, die nicht
unverzüglich nach Eintreffen der
Mitarbeiter von Norman Fischer
IT-Support durchgeführt werden
können und es aus diesem Grunde der
Vereinbarung eines neues Termins
bedarf, werden gesondert berechnet.
b) Dasselbe gilt für Arbeiten, die
dadurch erforderlich werden, dass
der Auftraggeber seiner Pflicht,
bereits angefallene Arbeiten, durch
die Norman Fischer IT-Support auch
außerhalb seiner Geschäftszeiten und
der Geschäftszeiten des
Auftraggebers noch zu Ende führen zu
lassen, nicht gerecht wird.
c) Der Auftraggeber hat
gegebenenfalls für eine ausreichende
Belüftung der entsprechenden Anlagen
bzw. Anlagenteile in Abstimmung mit
Norman Fischer IT-Support zu sorgen.
d) Norman Fischer IT-Support ist zur
Durchführung der Wartungs- und
Störungsbeseitigungsarbeiten evtl.
erforderliches Hilfsgerät, z.B.
Leitern, Lampen, etc., sowie eine
Fernsprechmöglichkeit in Anlagennähe
kostenlos zur Verfügung zu stellen.
e) Im Bedarfsfall hat der
Auftraggeber eine verschlossene
Aufbewahrungsmöglichkeit für
Ersatzteile in Anlagennähe zur
Verfügung zu stellen.
f) Änderungen der
Betriebsbedingungen sowie des
Aufstellungsortes einer EDV-Anlage,
die Gegenstand eines
Wartungsvertrages ist, sind
schriftlich mitzuteilen.
3. Wartungstermine
Wartungs- und Pflegetermine werden
von Norman Fischer IT-Support
schriftlich angekündigt. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, diese
Terminsvereinbarung schriftlich zu
bestätigen oder gegebenenfalls zwei
Ausweichtermine vorzuschlagen. Falls
keine Bestätigung erfolgt, gilt der
von der Norman Fischer IT-Support
vorgeschlagene Termin als
vereinbart.
4. Vertragsdauer
Der Wartungsvertrag wird auf
unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist
beiderseits durch eingeschriebenen
Brief mit einer Frist von drei
Monaten zum Ende eines
Kalenderjahres, frühestens jedoch 12
Monate nach Bestehen des
Vertragsverhältnisses, kündbar.
V. Internet Dienstleistungen
1. Gegenstand des Vertrages
Norman Fischer IT-Support,
nachfolgend auch "Provider" genannt,
betreibt Rechner, die ständig an das
Internet angebunden sind
(Webserver). Auf diesen Webservern
stellt er dem Kunden Speicherplatz
für eigene Zwecke zur Verfügung. Die
auf dem Webserver abgelegten
Informationen können weltweit über
das Computer-Kommunikationsnetz
Internet abgerufen werden. Der Kunde
ist daran interessiert, das World
Wide Web für die Präsentation seines
Unternehmens zu nutzen.
2. Leistungen des Providers
a) Der Provider erbringt selbst oder
durch Dritte Leistungen nach näherer
Maßgabe des im Internet zum
Zeitpunkt der Bestellung
publizierten Leistungsangebotes. Die
im Leistungsangebot beispielhaft
aufgeführten Sonderleistungen
erbringt der Provider nach näherer
Absprache. Sonderleistungen werden
nach Zeitaufwand mit festen
Stundensätzen berechnet. Zusätzlich
stellt der Provider eigene
Aufwendungen in Rechnung.
b) Der Kunde ist berechtigt, andere
Unternehmen oder deren Waren und
Dienstleistungen auf dem Webserver
darzustellen. Der Provider behält
sich allerdings vor, solchen
Drittpräsentationen zu
widersprechen, wenn seine eigenen
Interessen hiervon berührt werden.
Die Haftung für die
Drittpräsentation übernimmt in jedem
Fall der Kunde.
c) Interessenten, die über einen
Internetzugang verfügen, können die
auf dem Webserver abgelegten
Informationen des Kunden rund um die
Uhr kostenfrei abrufen. Der Provider
sagt eine Erreichbarkeit der
physikalischen Anbindung des
Webservers von 99% im Jahresmittel
zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten,
in denen der Webserver aufgrund von
technischen oder sonstigen
Problemen, die nicht im
Einflussbereich des Providers liegen
(höhere Gewalt, Verschulden Dritter
etc.) über das Internet nicht zu
erreichen ist.
d) Der Provider stellt dem Kunden
einen Zugang zur Verfügung, mit dem
dieser seinen Server selbst über die
Telefonleitung verwalten kann.
Dieser Zugang ist mit einem Passwort
geschützt. Der Kunde verpflichtet
sich, das Passwort streng geheim zu
halten und den Provider unverzüglich
zu informieren, sobald er davon
Kenntnis erlangt, dass unbefugten
Dritten das Passwort bekannt ist.
Der Kunde ist für den Inhalt seiner
Seiten allein verantwortlich. Er
stellt den Provider im
Innenverhältnis von etwaigen
Ansprüchen Dritter, die auf
inhaltlichen Mängeln des Angebots
beruhen, frei.
e) Der Provider ist berechtigt, den
Speicherplatz des Kunden ohne
entsprechende Vorankündigung für
Zugriffe aus dem Internet zu
sperren, wenn der Kunde in einem
Abrechnungszeitraum mehr als 1 GB
als gebucht an Datentransfer
verbraucht hat und im Vorfeld keinen
höheren Verbrauch mit dem Provider
vereinbart hat.
3. Leistungen des Kunden
a) Der Kunde wird für die Daten, die
auf dem Webserver abgelegt werden,
immer aktuelle Sicherheitskopien
vorhalten. Diese Sicherheitskopien
dürfen nicht auf dem Webserver
gespeichert werden.
b) Für die in § 2 bezeichneten
Leistungen zahlt der Kunde die im
Leistungsangebot ausgewiesenen
Preise im Voraus. Alle Entgelte
verstehen sich inklusive der jeweils
geltenden deutschen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
c) Der Provider stellt seine
Leistungen jährlich im Voraus in
Rechnung. Die in der Rechnung
aufgeführten Beträge sind sofort
nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Die Rechnungsstellung
erfolgt ausschließlich auf
elektronischem Weg per E-Mail.
Sollte der Kunde eine Rechnung per
Briefpost benötigen, wird dafür eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von €
7,50 je Rechnung fällig.
d) Für den Fall, dass das vom Kunden
seine Zahlungsverpflichtung nicht
rechtzeitig erfüllt, schuldet er -
sofern er Kaufmann ist - vom
Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich
Zinsen in Höhe von 10% jährlich.
Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist,
schuldet er im Falle des Verzugs
Zinsen in Höhe von 10% jährlich,
falls er keinen wesentlich
niedrigeren Zinsschaden nachweist.
4. Dauer des Vertrages, Kündigung
a) Der Vertrag beginnt mit
Bestellung der Dienstleistung und
wird je nach Leistungsbeschreibung
mit einer Mindestlaufzeit von 12
Monaten geschlossen. Alle Verträge
verlängern sich automatisch um
weitere 12 Monate, sofern sie nicht
spätestens drei Monate vor dem Ende
der Vertragslaufzeit gekündigt
werden. Die Vertragskündigung muss
schriftlich per eingeschriebenem
Brief erfolgen. Einer Angabe von
Gründen bedarf es für die Kündigung
nicht.
b) Das Recht zur fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
davon unberührt. Als wichtiger Grund
für die Kündigung des Vertrages
durch den Provider gilt insbesondere
- ein Verstoß des Kunden gegen
gesetzliche Verbote, insbesondere
die Verletzung
urheberrechtlicher,
wettbewerbsrechtlicher,
namensrechtlicher oder
datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
- Veröffentlichung von
nationalsozialistischen,
rassistischen, radikalen, oder in
anderer Form illegalen Inhalten
durch den Kunden,
- ein Zahlungsverzug
- die Fortsetzung sonstiger
Vertragsverstöße nach Abmahnung
durch den Provider,
- eine grundlegende Änderung des
rechtlichen oder technischen
Standards im Internet, wenn es für
den Provider dadurch unzumutbar
wird, seine Leistungen ganz oder
teilweise weiter zu erbringen.
c) Gerät ein Kunde in
Zahlungsverzug, steht es dem
Provider frei, den Speicherplatz des
Kunden ohne Fristsetzung und weitere
Ankündigung für den Zugang über das
Internet zu sperren. Für die
Bearbeitung des Zahlungsverzuges und
ggfs. die Entsperrung eines Servers
berechnet der Provider eine
Aufwandspauschale in Höhe von €
29,-. Sollte der Zahlungsverzug
länger als eine Woche andauern, kann
der Provider den Vertrag mit dem
Kunden fristlos kündigen und alle
auf dem Server des Kunden
gespeicherten Daten vernichten.
5. Leistungsangebot und Allgemeine
Leistungsbedingungen
Der Provider erbringt seine
Leistungen im übrigen nach Maßgabe
seines Leistungsangebots und seiner
Allgemeinen Leistungsbedingungen.
Leistungsangebot und Allgemeine
Leistungsbedingungen sind
Bestandteil dieses Vertrags und
liegen dem Kunden bei Vertragsschluß
vor. Diese können auch über die
Internetseite des Providers
eingesehen werden (http://www.michael-bohr.de/webhosting.htm).
ALLGEMEINE LEISTUNGSBEDINGUNGEN
1. Leistungen des Providers
a) Soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, darf der Provider die
ihm obliegenden Leistungen auch von
fachkundigen Mitarbeitern oder
Dritten erbringen lassen.
b) Soweit einzelne Leistungen des
Providers nach zeitlichem Aufwand
abgerechnet werden, hat der Kunde
Anspruch auf monatliche Abrechnungen
per E-Mail. Darin soll die Art der
abgerechneten Leistung und die
aufgewendete Zeit bezeichnet werden.
2. Rechte Dritter
a) Der Kunde versichert
ausdrücklich, dass die
Bereitstellung und Veröffentlichung
der Inhalte der von ihm
eingestellten Webseiten weder gegen
deutsches noch gegen sein hiervon
gegebenenfalls abweichendes
Heimatrecht, insbesondere Urheber-,
Datenschutz- und Wettbewerbsrecht,
verstößt. Der Provider behält sich
vor, Seiten, die inhaltlich
bedenklich erscheinen, von einer
Speicherung auf seinem Server
auszunehmen. Den Anbieter wird er
von einer etwa vorgenommenen
Löschung der Seiten unverzüglich
informieren. Das Gleiche gilt, wenn
der Provider von dritter Seite
aufgefordert wird, Inhalte auf
seinen Webseiten zu ändern oder zu
löschen, weil sie angeblich fremde
Rechte verletzen.
b) Der Provider ist berechtigt,
solche Webseiten, deren Speicherung
auf dem Webserver Rechte Dritter
verletzen könnte, von der Festplatte
zu löschen oder in anderer
geeigneter Weise vom Zugriff durch
Dritte auszuschließen. Den Kunden
wird der Provider unverzüglich von
einer solchen Maßnahme
benachrichtigen. Für den Fall, dass
der Kunde den Nachweis erbringen
kann, dass eine Verletzung von
Rechten Dritter nicht zu befürchten
ist, wird der Provider die
betroffenen Webseiten Dritten wieder
verfügbar machen. Von
Ersatzansprüchen Dritter, die auf
unzulässigen Inhalten einer Webseite
des Kunden beruhen, stellt der Kunde
den Provider hiermit frei.
3. Internetdomains
a) Soweit Gegenstand der Leistungen
des Providers auch die Verschaffung
und/oder Pflege von Internetdomains
ist, wird er gegenüber dem DENIC,
dem InterNIC oder einer anderen
Organisation zur Domainvergabe
lediglich als Vermittler tätig.
Durch Verträge mit solchen
Organisationen wird ausschließlich
der Kunde berechtigt und
verpflichtet.
b) Der Provider hat auf die
Domainvergabe keinen Einfluss. Er
übernimmt deshalb keine Gewähr
dafür, dass die für den Kunden
beantragten und delegierten Domains
frei von Rechten Dritter oder
einzigartig sind oder auf Dauer
Bestand haben. Das gilt auch für die
unterhalb der Domain des Providers
vergebenen Subdomains.
c) Sollte der Kunde von dritter
Seite aufgefordert werden, eine
Internetdomain aufzugeben, weil sie
angeblich fremde Rechte verletzt,
wird er den Provider hiervon
unverzüglich unterrichten. Umgekehrt
wird auch der Provider den Kunden
informieren, wenn er aufgefordert
werden sollte, die Domain des Kunden
abzugeben. Der Provider ist in
beiden Fällen berechtigt, im Namen
des Kunden auf die Internetdomain zu
verzichten, falls der Kunde nicht
sofort Sicherheit für etwaige
Prozeß- und Anwaltskosten in
ausreichender Höhe (mindestens €
4.000,-) stellt. Von
Ersatzansprüchen Dritter, die auf
der unzulässigen Verwendung einer
Internetdomain beruhen, stellt der
Kunde den Provider hiermit frei.
4. Datenschutz
a) Der Kunde ist damit
einverstanden, dass persönliche
Daten (Bestandsdaten) und andere
Informationen, die sein
Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten)
betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl
und Dauer der Verbindungen,
Zugangskennwörter, Up- und
Downloads), vom Provider während der
Dauer des Vertragsverhältnisses
gespeichert werden, soweit dies zur
Erfüllung des Vertragszweck,
insbesondere für Abrechnungszwecke,
erforderlich ist. Mit der
Speicherung erklärt er sein
Einverständnis. Die erhobenen
Bestandsdaten verarbeitet und nutzt
der Provider auch zur Beratung
seiner Kunden, zur Werbung und zur
Marktforschung für eigene Zwecke und
zur bedarfsgerechten Gestaltung
seiner Telekommunikationsleistungen.
Der Kunde kann einer solchen Nutzung
seiner Daten widersprechen.
b) Der Provider verpflichtet sich,
dem Kunden auf Verlangen jederzeit
über den gespeicherten Datenbestand,
soweit er ihn betrifft, vollständig
und unentgeltlich Auskunft zu
erteilen. Der Provider wird weder
diese Daten noch den Inhalt privater
Nachrichten des Kunden ohne dessen
Einverständnis an Dritte
weiterleiten. Dies gilt nur insoweit
nicht, als der Provider gesetzlich
verpflichtet ist, Dritten,
insbesondere staatlichen Stellen,
solche Daten zu offenbaren oder
soweit international anerkannte
technische Normen dies vorsehen und
der Kunde nicht widerspricht.
c) Der Provider weist den Kunden
ausdrücklich darauf hin, dass der
Datenschutz für Datenübertragungen
in offenen Netzen wie dem Internet
nach dem derzeitigen Stand der
Technik nicht umfassend
gewährleistet werden kann. Der Kunde
weiß, dass der Provider das auf dem
Webserver gespeicherte Seitenangebot
und unter Umständen auch weitere
dort abgelegte Daten des Kunden aus
technischer Sicht jederzeit einsehen
kann. Auch andere Teilnehmer am
Internet sind unter Umständen
technisch in der Lage, unbefugt in
die Netzsicherheit einzugreifen und
den Nachrichtenverkehr zu
kontrollieren. Für die Sicherheit
der von ihm ins Internet
übermittelten Daten trägt der Kunde
deshalb selbst Sorge.
5. Haftungsbeschränkung
Der Provider haftet für Schäden, die
von ihm oder seinen
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig
oder vorsätzlich herbeigeführt
wurden. Bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist
die Haftung in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden
der Art nach auf vorhersehbare,
unmittelbare Schäden und der Höhe
nach auf den Preis für ein Jahr gem.
IV. 3.a) beschränkt. Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen
betreffen nicht Ansprüche des Kunden
aus Produkthaftung und gelten
insbesondere nicht bei dem Provider
zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust
des Lebens des Kunden. Im Übrigen
ist die Haftung ausgeschlossen.
6. Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den
Provider im Innenverhältnis von
allen etwaigen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die auf
rechtswidrigen Handlungen des Kunden
oder inhaltlichen Fehlern der von
diesem zur Verfügung gestellten
Informationen beruhen. Dies gilt
insbesondere für Urheber-,
Datenschutz- und
Wettbewerbsrechtsverletzungen.
7. Urheberrechte
Soweit der Provider für den Kunden
oder im Auftrag des Kunden für
Dritte Webpräsentationen gestaltet,
überträgt er dem Kunden ein
nicht-ausschließliches Recht zur
Nutzung der erstellten Seiten im
Internet für die Dauer des
Vertragsverhältnisses.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
a) Der Vertrag unterliegt deutschem
Recht.
b) Sofern der Kunde Kaufmann ist,
sind die für den Sitz des Providers
örtlich zuständigen Gerichte
ausschließlich zuständig.
c) Der Provider kann Klagen gegen
den Kunden auch an dessen Wohn- oder
Geschäftssitz oder in Reinbek
erheben.
9. Sonstiges
a) Änderungen oder Ergänzungen
dieses Vertrages gelten nur dann,
wenn sie schriftlich vereinbart
wurden. Das gilt auch für eine
Änderung dieser Schriftformklausel.
b) Alle Erklärungen des Providers
können auf elektronischem Weg an den
Kunden gerichtet werden. Dies gilt
auch für Abrechnungen im Rahmen des
Vertragsverhältnisses.
c) Der Kunde kann mit Forderungen
gegenüber dem Provider nur
aufrechnen, wenn sie anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt sind.
d) Sollte eine Bestimmung dieses
Vertrages unwirksam sein oder werden
oder sollte der Vertrag eine
ausfüllungsbedürftige Lücke
enthalten, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung oder der Lücke tritt eine
dem wirtschaftlichen Zweck der
Vereinbarung nahe kommende Regelung,
die von den Parteien vereinbart
worden wäre, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt
hätten.
Informationen und Widerruf nach
Fernabsatzgesetz
a) Beanstandungen bitte an Norman
Fischer IT-Support, Langenrehm 14,
D-22081 Hamburg. Der Vertrag kommt
mit der Auftragsbestätigung und dem
Zusenden der Zugangsdaten durch
Norman Fischer IT-Support zustande
und wird für die im Vertrag
bezeichnete Mindestlaufzeit
geschlossen.
b) Endverbraucher können den Vertrag
innerhalb von zwei Wochen ab Zugang
der Annahmeerklärung durch
entsprechende Mitteilung an die
Norman Fischer IT-Support,
Langenrehm 14, D-22081 Hamburg
widerrufen. Der Widerruf ist
ausgeschlossen bei Verträgen über
nach Kundenangaben
zusammengestellten und
konfigurierten Waren und Werken. Das
Widerrufsrecht entfällt auch, wenn
Norman Fischer IT-Support nach dem
vertraglich vereinbarten
Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung
der Dienstleistung beginnt oder der
Endverbraucher die Leistung aktiv in
Anspruch nimmt oder gelieferte
Datenträger, Software, Video- und
Audioaufzeichnungen entsiegelt
werden. Ausgeschlossen ist ein
Widerruf schließlich für Produkte,
die naturgemäß für die Rückgabe
ungeeignet sind.
VI. Zusätzliche Leistungen
1) Gegen besondere Vergütung
erbringt Norman Fischer IT-Support
folgende Lieferungen und Leistungen:
- ergänzende Lieferungen und
Installationen von Hardware- und
Software. Hierzu gehören
insbesondere lizenzpflichtige
Programmupdates sowie die damit
verbundenen Anpassungen der
Anwenderprogramme,
- das Verlegen von Anlageteilen und
Kabel durch Subunternehmer,
- Schulungen und Einweisungen von
Bedienungspersonal,
- die Beseitigung von Störungen und
Schäden, die nicht von den Wartungs-
und Instandsetzungsleistungen eines
Wartungsvertrages mit Norman Fischer
IT-Support umfasst sind. Namentlich
handelt es sich dabei um Schäden
oder Störungen, die auf höhere
Gewalt, Einwirkung Dritter,
Einwirkungen fremder Systeme,
Bedienungsfehler, Nichtbeachtung der
Norman Fischer IT-Support
Anwenderanweisungen, Verschmutzungen
oder bei EDV-Geräten auf unübliche
Umgebungsbedingungen zurückzuführen
sind.
- die Vornahme von Änderungen an
Hardware- und
Betriebssystemkonfigurationen, die
von Norman Fischer IT-Support zur
Sicherung oder Verbesserung der
Funktionen als notwendig erachtet
werden.
- die Beseitigung von möglicherweise
auftretenden Fehlern des
Betriebssystems. Handelt es sich
dabei zum Beispiel um ein
Betriebssystem der Fa. Microsoft,
kann die Fehlerbeseitigung
gegebenenfalls durch Installation
eines verfügbaren Service-Releases
oder Patch-Updates des
Betriebssystems erfolgen.
2) der Nachweis für alle gesondert
erbrachten Leistungen erfolgt auf
Vordrucken der Norman Fischer
IT-Support und durch Gegenzeichnung
des Auftraggebers oder einen
verantwortlichen Mitarbeiter. Der
Zeitaufwand der Norman Fischer
IT-Support zur Erlangung der
Gegenzeichnung des Auftraggebers
gilt als vergütungspflichtige
Arbeitszeit.
3) Die Bedingungen IV 1 f), g) und
h) gelten für zusätzliche Leistungen
entsprechend.
VII. Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung für
Warenlieferungen und Nebenleistungen
zu Lieferungsverträgen ist bei
Übergabe der Liefergegenstände zur
Zahlung fällig.
2. Das Entgelt für Leistungen nach
einem Wartungsvertrag wird mit
Abschluss desselben fällig und ist
für 1 Jahr zu entrichten. Werden
Zahlungen halbjährlich bzw.
vierteljährlich vereinbart, wird ein
Aufschlag von 3 % bei halbjährlicher
bzw. 5 % bei vierteljährlicher
Zahlung auf das Wartungsentgelt
berechnet.
3. Scheck- und Wechselhergaben
gelten erst nach Einlösung als
Zahlung. Die Scheck- und
Wechselentgegennahme bedarf immer
einer vorhergehenden schriftlichen
Vereinbarung mit Norman Fischer
IT-Support. Bei Hereinnahme von
Schecks und Wechseln sind die
bankmäßigen Diskont- und
Einziehungsspesen in bar zu zahlen.
4. Verzugszinsen werden mit 5 % per
anno über dem jeweiligen
Basiszinssatz der europäischen
Zentralbank berechnet. Sie sind
höher oder niedriger anzusetzen,
wenn Norman Fischer IT-Support mit
einem höheren Zinssatz oder wenn der
Auftraggeber eine geringere
Belastung nachweist.
5. Ist der Auftraggeber Kaufmann,
eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Zurückhaltung
von Zahlungen wegen irgendwelcher
von Norman Fischer IT-Support nicht
anerkannte oder rechtskräftig
festgestellter Forderung nicht
statthaft, ebenso wie die
Aufrechnung mit solchen.
VIII. Gewährleistung
1. Norman Fischer IT-Support
übernimmt in der folgenden Weise die
Haftung für Mängel an
Liefergegenständen und Leistungen:
a) Während eines Zeitraumes von 24
Monaten nach Übernahme des
Liefergegenstandes: Anspruch auf
Beseitigung von Fehlern
(Nachbesserung). Kann Norman Fischer
IT-Support einen ihrer
Gewährleistungspflicht
unterliegenden Fehler durch drei
Nachbesserungsversuche nicht
beseitigen oder sind für den
Auftraggeber weitere
Nachbesserungsversuche unzumutbar,
so kann der Auftraggeber anstelle
der Nachbesserung Wandlung
(Rückgängigmachung des Vertrages)
oder Minderung (Herabsetzung der
Vergütung) verlangen. Wird der
Mangel später als sechs Monate nach
Kauf gerügt, obliegt es dem Kunden,
den Nachweis zu führen, dass der
Mangel bereits bei Gefahrübergang
auf den Kunden bestanden hat.
b) Ein natürlicher Verschleiß der
Anlage und Verschleiß von
Verbrauchsmaterialien ist in jedem
Fall von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
2. Wegen weitergehender Ansprüche
und Rechte haftet die Norman Fischer
IT-Support nur in den Fällen des
Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die
Haftung ausgeschlossen.
IX. Eigentumsvorbehalt
a) Die Norman Fischer IT-Support
behält sich das Eigentum an
Liefergegenständen und an
Gegenständen die an den Auftraggeber
aufgrund eines Wartungsvertrages
übergeben worden sind bis zur
vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises vor.
b) Bei vertragswidrigen Verhalten
des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist Norman Fischer
IT-Support zur Rücknahme nach
Mahnung berechtigt und der Besteller
zur Herausgabe verpflichtet.
c) Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes sowie die
Pfändung der Liefergegenstände durch
Norman Fischer IT-Support gelten
nicht als Rücktritt vom Vertrag,
sofern nicht die Bestimmungen des
Verbraucherkreditgesetzes Anwendung
finden oder dies ausdrücklich durch
sie schriftlich geklärt wird.
X. Haftung aus Delikt
Schadensersatzansprüche aus Delikt
sind ausgeschlossen, es sei denn,
der Schaden wurde vorsätzlich oder
durch grobe Fahrlässigkeit
verursacht. Dies gilt auch bei
Handlungen der Verrichtungs- und
Erfüllungsgehilfen von Norman
Fischer IT-Support.
XI. Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit
einverstanden, dass die Norman
Fischer IT-Support im Rahmen ihrer
Geschäftsbeziehungen mit diesen
personenbezogenen Daten im Sinne des
Datenschutzgesetzes erhebt und
verarbeitet, soweit dies im Rahmen
der Durchführung dieses Vertrages
zweckmäßig ist.
XII. Übertragung von Rechten und
Pflichten
Die Rechte und Pflichten von Norman
Fischer IT-Support aus einem
Lieferungs- oder Wartungsvertrag
können auf einen Dritten übertragen
werden. In diesem Falle
gewährleistet Norman Fischer
IT-Support die ordnungsgemäße
Erfüllung aller Vertragspflichten.
Die Mitteilung an den Auftraggeber
erfolgt mittels einfachen Briefs.
Der Auftraggeber hat in diesem Fall
ein außerordentliches
Kündigungsrecht sowohl für einen
Lieferungs- oder Wartungsvertrag.
XIII. Haftungsbeschränkung
Norman Fischer IT-Support unterhält
eine Haftpflichtversicherung zu den
üblichen Bedingungen eines
Haftpflichtversicherungsvertrages.
In diesem Rahmen haftet Norman
Fischer IT-Support gegenüber dem
Auftraggeber. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
Soweit der Pflichtversicherer der
Norman Fischer IT-Support durch
einen in dem Versicherungsvertrag
vereinbarten Selbstbehalt, einen
Serienschaden, eine
Jahresmaximierung, einen
Risikoausschluss etc., von der
Leistung frei ist, haftet Norman
Fischer IT-Support in diesem Rahmen
mit eigenen Ersatzleistungen.
XIV. Salvatorische Klausel
Eine etwaige rechtliche
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Vertrages lässt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt.
XV. Gerichtsstandsvereinbarung
Bei einem sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist, wenn der
Auftraggeber Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen
Rechtes oder ein
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, die Klage bei
dem Gericht zu erheben, das für den
Sitz von Norman Fischer IT-Support
zuständig ist. Die Norman Fischer
IT-Support ist auch dazu berechtigt,
am Hauptsitz des Auftraggebers zu
klagen.
XVI. Fernabsatzvertrag mit
Widerrufsklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht,
seine auf den Abschluss des
Vertrages gerichtete
Willenserklärung innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang der Ware zu
widerrufen. Der Widerruf muss keine
Begründung enthalten und ist in
Textform oder durch Rücksendung der
Ware gegenüber dem Verkäufer zu
erklären; zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung
des Widerrufsrechts zur Rücksendung
verpflichtet, wenn die Ware durch
Paket versandt werden kann. Die
Kosten der Rücksendung trägt bei
Ausübung des Widerrufsrechts bei
einem Bestellwert bis zu EUR 40 der
Verbraucher, es sei denn, die
gelieferte Ware entspricht nicht der
bestellten Ware. Bei einem
Bestellwert über EUR 40 hat der
Verbraucher die Kosten der
Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz
für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene
Verschlechterung zu leisten. Der
Verbraucher darf die Ware vorsichtig
und sorgsam prüfen. Den Wertverlust,
der durch die über die reine Prüfung
hinausgehende Nutzung dazu führt,
dass die Ware nicht mehr als "neu"
verkauft werden kann, hat der
Verbraucher zu tragen.
II. Fernabsatzvertrag mit
Rückgabeklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht,
die Ware innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang zurückzugeben. Das
Rückgaberecht kann nur durch
Rücksendung der Ware oder, wenn die
Ware nicht als Paket versandt werden
kann, durch Rücknahmeverlangen
ausgeübt werden; zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Die Kosten der Rücksendung trägt
bei Ausübung des Rückgaberechts bei
einem Bestellwert bis zu EUR 40 der
Verbraucher, es sei denn, die
gelieferte Ware entspricht nicht der
bestellten Ware. Bei einem
Bestellwert über EUR 40 hat der
Verbraucher die Kosten der
Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz
für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene
Verschlechterung zu leisten. Der
Verbraucher darf die Ware vorsichtig
und sorgsam prüfen. Den Wertverlust,
der durch die über die reine Prüfung
hinausgehende Nutzung dazu führt,
dass die Ware nicht mehr als "neu"
verkauft werden kann, hat der
Verbraucher zu tragen.
III. Haustürgeschäfte mit
Widerrufsklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht,
seine auf den Abschluss des
Vertrages gerichtete
Willenserklärung innerhalb von zwei
Wochen nach Vertragsschluss zu
widerrufen. Der Widerruf muss keine
Begründung enthalten und ist in
Textform oder durch Rücksendung der
Ware gegenüber dem Unternehmer zu
erklären; zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung.
2. Wir behalten uns vor, die Ware
erst nach Ablauf der Widerrufsfrist
zu liefern.
3. Der Verbraucher ist, sofern er
bereits im Besitz der Ware ist, bei
Ausübung des Widerrufsrechts zur
Rücksendung verpflichtet, wenn die
Ware durch Paket versandt werden
kann. Die Kosten der Rücksendung
trägt bei Ausübung des
Widerrufsrechts bei einem
Bestellwert bis EUR 40 der
Verbraucher, es sei denn, die
gelieferte Ware entspricht nicht der
bestellten Ware. Bei einem
Bestellwert über EUR 40 hat der
Verbraucher die Kosten der
Rücksendung nicht zu tragen.
4. Der Verbraucher hat Wertersatz
für die durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme entstandene
Verschlechterung zu leisten. Der
Verbraucher darf die Ware vorsichtig
und sorgsam prüfen. Den Wertverlust,
der durch die über die reine Prüfung
hinausgehende Nutzung dazu führt,
dass die Ware nicht mehr als "neu"
verkauft werden kann, hat der
Verbraucher zu tragen.
IV. Haustürgeschäfte mit
Rückgabeklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht,
die Ware innerhalb von zwei Wochen
nach Vertragsschluss zurückzugeben.
Das Rückgaberecht kann nur durch
Rücksendung der Ware oder, wenn die
Ware nicht als Paket versandt werden
kann, durch Rücknahmeverlangen
ausgeübt werden; zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Die Kosten der Rücksendung trägt
bei Ausübung des Rückgaberechts bei
einem Bestellwert bis zu EUR 40 der
Verbraucher, es sei denn, die
gelieferte Ware entspricht nicht der
bestellten Ware. Bei einem
Bestellwert über EUR 40 hat der
Verbraucher die Kosten der
Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz
für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene
Verschlechterung zu leisten. Der
Verbraucher darf die Ware vorsichtig
und sorgsam prüfen. Den Wertverlust,
der durch die über die reine Prüfung
hinausgehende Nutzung dazu führt,
dass die Ware nicht mehr als "neu"
verkauft werden kann, hat der
Verbraucher zu tragen.